Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2026
§ 1 Geltungsbereich und Betreiber
1.1 Betreiber
Betreiber der Plattform „Allyver" (nachfolgend „Plattform" oder „Allyver") ist:
Jose Deniz Jurado Saffak
Karlsruherstraße 21
78048 Villingen-Schwenningen
E-Mail: info@allyver.com
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Betreiber und den registrierten Händlern, Dienstleistern, Gastronomen, Veranstaltern, Transport- und Unterkunftsanbietern (nachfolgend einheitlich „Händler" oder „Partner") sowie den Endkunden (nachfolgend „Kunden") der Plattform Allyver. Mit der Registrierung auf der Plattform akzeptiert der Nutzer diese AGB in ihrer jeweils gültigen Fassung vollständig und verbindlich. Die AGB gelten ergänzend für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
1.3 Keine abweichenden Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer werden gemäß § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt (§ 150 Abs. 2 BGB findet keine Anwendung).
1.4 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich für die Auslegung dieser AGB ist ausschließlich die deutschsprachige Fassung.
WICHTIGER GRUNDSATZ – Vermittlungsplattform gemäß § 2 TMG / § 675 BGB:
Allyver ist ausschließlich eine technische Vermittlungsplattform im Sinne des § 2 TMG (Telemediengesetz). Sämtliche Verträge über Produkte, Dienstleistungen, Buchungen, Reservierungen, Tickets, Beförderungen, Beherbergungen oder sonstige Leistungen werden ausschließlich und direkt zwischen dem jeweiligen Händler und dem Kunden geschlossen. Allyver ist zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner, Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB), Stellvertreter (§§ 164 ff. BGB), Kommissionär (§§ 383 ff. HGB) oder Handelsvertreter (§ 84 HGB) dieser Geschäfte. Allyver übernimmt keinerlei Haftung für die angebotenen Leistungen und haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Händler.
§ 2 Leistungsbeschreibung der Plattform
2.1 Plattformleistungen
Allyver stellt eine digitale Plattform bereit, auf der Händler ihre Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Kategorien präsentieren und Kunden diese entdecken, buchen oder bestellen können. Allyver erbringt Telemediendienste im Sinne des TMG und vermittelt ausschließlich den technischen Kontakt sowie die Transaktionsabwicklung zwischen Händlern und Kunden.
2.2 Verfügbare Kategorien
Die Plattform umfasst folgende Geschäftskategorien, für die jeweils die Gebühren gemäß § 4 dieser AGB gelten:
- Produkte – Verkauf von physischen und digitalen Produkten über einen Online-Shop (Provision gemäß § 4.2)
- Restaurant & Gastronomie – Speisekarten, Bestellsysteme, Reservierungen und Tischverwaltung (Provision gemäß § 4.2)
- Inserate & Kleinanzeigen – Veröffentlichung von Anzeigen, z. B. Immobilien, Fahrzeuge, Gebrauchtwaren (Monatliche Gebühr gemäß § 4.3)
- Taxi & Transport – Fahrtvermittlung, Fahrzeugverwaltung und Buchungssysteme (Monatliche Gebühr gemäß § 4.3)
- Unterkünfte & Hotels – Zimmerverwaltung, Buchungskalender und Verfügbarkeitsmanagement (Monatliche Gebühr gemäß § 4.3)
- Veranstaltungen & Events – Event-Erstellung, Ticketverkauf und Teilnehmerverwaltung (Monatliche Gebühr gemäß § 4.3)
- Dienstleistungen – Portfoliopräsentation, Anfragenmanagement und Terminvereinbarung (Monatliche Gebühr gemäß § 4.3)
2.3 Keine Vertragspartnerschaft
Allyver ist gemäß §§ 164 ff. BGB nicht Vertragspartner der zwischen Händlern und Kunden geschlossenen Kauf- (§ 433 BGB), Werk- (§ 631 BGB), Dienst- (§ 611 BGB), Miet- (§ 535 BGB), Beförderungs- (§ 631 BGB i.V.m. PBefG) oder sonstigen Verträge. Der jeweilige Vertrag kommt ausschließlich zwischen Kunde und Händler zustande. Allyver fungiert lediglich als technischer Vermittler und Plattformbetreiber ohne eigene vertragliche Verpflichtungen gegenüber dem Kunden des Händlers.
2.4 Technische Funktionen
Allyver stellt den Händlern ergänzend folgende technische Funktionen bereit:
- Erstellung und Verwaltung eines individuellen Online-Shops bzw. Geschäftsprofils
- Produkt-, Menü-, Dienst- und Eventverwaltung
- Bestell-, Buchungs- und Reservierungssysteme
- Zahlungsabwicklung über Stripe Connect (vgl. § 7)
- Auszahlung an Händler gemäß § 7.3 und § 7.4
- Kunden-Support-System über die Plattform (vgl. § 6.1)
- Dateimanager für Medien und Dokumente
- Statistiken und Auswertungen
- Genehmigungssystem für Inhaltsänderungen (vgl. § 6.2)
2.5 Keine Erfolgsgarantie
Allyver schuldet als Plattformbetreiber weder den Erfolg einer Vermittlung noch eine Mindestanzahl an Besuchen, Bestellungen, Buchungen oder Verkäufen. Allyver garantiert keine dauerhafte, unterbrechungsfreie oder fehlerfreie Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten, technische Störungen, Updates oder höhere Gewalt im Sinne des § 275 Abs. 1 BGB können zu temporären Einschränkungen führen, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche gegen Allyver entstehen.
2.6 Verfügbarkeit und Wartung
Allyver ist bemüht, die Plattform mit einer möglichst hohen Verfügbarkeit zu betreiben. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Allyver ist berechtigt, die Plattform jederzeit ohne Vorankündigung für Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates oder technische Verbesserungen vorübergehend einzuschränken oder abzuschalten. Der Händler hat wegen solcher Unterbrechungen keinen Anspruch auf Minderung der Gebühren gemäß § 4, Schadensersatz oder sonstige Kompensation.
2.7 Kontrolle und Genehmigung von Inhalten
Allyver behält sich gemäß seiner Plattformverantwortung das Recht vor, sämtliche von Händlern eingestellten Inhalte, Produkte, Dienstleistungen, Preise und Änderungen vor der Veröffentlichung zu prüfen und zu genehmigen (Approval-Prozess gemäß § 6.2). Allyver kann Inhalte ohne Angabe von Gründen ablehnen, zur Überarbeitung zurückweisen oder nachträglich entfernen, insbesondere bei Verstößen gegen geltendes Recht, diese AGB oder die guten Sitten. Der Händler hat keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung bestimmter Inhalte. Trotz dieser Kontrollmöglichkeit bleibt die Verantwortung für die Inhalte ausschließlich beim Händler gemäß § 5.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
3.1 Nutzerkonto erforderlich
Die Nutzung der Plattform als Händler oder Kunde erfordert die Erstellung eines Nutzerkontos. Mit der Registrierung gibt der Nutzer ein verbindliches Vertragsangebot ab, das Allyver durch Freischaltung des Kontos annimmt (§§ 145 ff. BGB). Der Nutzer versichert, dass alle angegebenen Daten wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind.
3.2 Händler-Anforderungen
Händler müssen bei der Registrierung korrekte und vollständige Unternehmensdaten angeben, insbesondere:
- Vollständiger Firmenname und Rechtsform gemäß § 5 TMG
- Name des Inhabers bzw. vertretungsberechtigten Geschäftsführers
- Vollständige Geschäftsadresse (ladungsfähige Anschrift)
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG (sofern vorhanden)
- Handelsregisternummer und Registergericht (sofern eingetragen, §§ 8 ff. HGB)
- Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO oder vergleichbarer Nachweis
- Ggf. behördliche Genehmigungen (z. B. Gaststättenerlaubnis gemäß GastG, Personenbeförderungserlaubnis gemäß PBefG)
Der Händler ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen, in seinem Profil zu aktualisieren. Verstößt der Händler gegen diese Pflicht, ist Allyver berechtigt, das Konto gemäß § 3.4 zu sperren.
3.3 Verifizierung
Allyver kann vor Freischaltung eines Händlerkontos die Verifizierung der angegebenen Daten verlangen, einschließlich der Vorlage einer Gewerbeanmeldung, eines Handelsregisterauszugs, eines gültigen Ausweisdokuments oder sonstiger Nachweise. Bis zur erfolgreichen Verifizierung kann der Zugang zur Plattform eingeschränkt oder gesperrt werden. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
3.4 Kontosperrung und -löschung
Der Betreiber ist berechtigt, Nutzerkonten jederzeit und ohne Vorankündigung zu sperren, einzuschränken oder zu löschen, insbesondere bei:
- Verstößen gegen geltendes Recht (insbesondere StGB, UWG, MarkenG, UrhG, TMG, DSGVO) oder diese AGB
- Angabe falscher oder unvollständiger Daten (§ 3.2)
- Manipulationsversuchen jeglicher Art an der Plattform oder ihren Daten
- Gefährdung anderer Nutzer oder der Integrität der Plattform
- Zahlungsverzug gemäß § 286 BGB oder Zahlungsverweigerung (vgl. § 4)
- Wiederholten oder schwerwiegenden Beschwerden durch Kunden
- Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter (UrhG, MarkenG, PatG, GeschmMG)
- Nutzung der Plattform für rechtswidrige Zwecke, insbesondere Betrug (§ 263 StGB) oder Geldwäsche (§ 261 StGB)
- Inaktivität über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 12 Monaten
- Verstoß gegen die Provisionsumgehungsklausel gemäß § 5.4
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (vgl. § 12.4)
Im Falle einer Sperrung oder Löschung besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des Kontos oder der darin gespeicherten Daten. Offene Forderungen des Betreibers bleiben von einer Kontosperrung unberührt und werden sofort fällig (§ 4.7).
§ 4 Preisstruktur und Gebühren
4.1 Übersicht der Tarifmodelle
Die Nutzung der Händlerfunktionen erfolgt im Rahmen folgender Tarifmodelle, die je nach aktivierter Kategorie (§ 2.2) gelten:
| Kategorie | Abrechnungsmodell | Betrag |
|---|---|---|
| Produkte | Provision pro Verkauf | 12 % |
| Restaurant & Gastronomie | Provision pro Bestellung | 12 % |
| Inserate & Kleinanzeigen | Monatliche Gebühr | 12,00 €/Monat |
| Taxi & Transport | Monatliche Gebühr | 12,00 €/Monat |
| Unterkünfte & Hotels | Monatliche Gebühr | 12,00 €/Monat |
| Veranstaltungen & Events | Monatliche Gebühr | 12,00 €/Monat |
| Dienstleistungen | Monatliche Gebühr | 12,00 €/Monat |
4.2 Provisionsmodell (Produkte & Restaurant)
Bei Kategorien mit Provisionsmodell wird eine Provision von 12 % des Brutto-Transaktionsbetrags (inkl. der gesetzlichen MwSt. gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) bei jeder erfolgreichen Transaktion automatisch einbehalten. Die Provision wird vor der Auszahlung an den Händler vom Zahlungsbetrag abgezogen (vgl. § 7.4). Ohne erfolgreichen Verkauf bzw. ohne erfolgreiche Bestellung entstehen keine Provisionskosten. Eine Transaktion gilt als „erfolgreich", sobald die Zahlung durch den Kunden über Stripe bestätigt wurde.
4.3 Monatliches Abomodell (Inserate, Transport, Unterkünfte, Events, Dienstleistungen)
Bei Kategorien mit monatlicher Gebühr wird ein fester Betrag von 12,00 € brutto (inkl. MwSt.) pro Monat und pro aktivierter Kategorie erhoben. Die Abrechnung erfolgt monatlich über das hinterlegte Zahlungsmittel via Stripe. Die monatliche Gebühr ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und wird auch bei vorübergehender Nichtnutzung oder eingeschränkter Verfügbarkeit der Plattform (§ 2.6) fällig. Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aktivierung der jeweiligen Kategorie und endet mit Ablauf der Kündigungsfrist gemäß § 12.3.
4.4 Mehrere Kategorien
Ein Händler kann mehrere Kategorien gleichzeitig aktivieren. Für jede aktivierte Kategorie gelten die jeweiligen Gebühren gemäß § 4.1 dieser AGB. Die Kosten addieren sich entsprechend. Beispiel: Ein Händler, der die Kategorien „Produkte" (12 % Provision) und „Inserate" (12,00 €/Monat) aktiviert, zahlt beide Gebühren parallel.
4.5 Fälligkeit und Zahlungsverzug
Monatliche Gebühren sind jeweils zum Beginn der Abrechnungsperiode fällig. Provisionen werden zum Zeitpunkt der Transaktion fällig und sofort einbehalten. Bei Zahlungsverzug gemäß § 286 BGB ist Allyver berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu berechnen. Bei Zahlungsverzug gegenüber einem Unternehmer im Sinne des § 14 BGB beträgt der Verzugszins 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.6 Preisanpassungen
Allyver ist berechtigt, die Preise und Gebühren mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Bestehende Händler werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail oder über die Plattform in Textform (§ 126b BGB) informiert. Widerspricht der Händler den geänderten Preisen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die neuen Preise als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann der Händler den Vertrag gemäß § 12.3 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Preise kündigen.
4.7 Steuern und Abgaben
Alle genannten Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) bzw. gemäß den jeweils geltenden Steuersätzen. Der Händler ist selbst und allein für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung, Erklärung und Abführung seiner über die Plattform erzielten Einnahmen verantwortlich, einschließlich Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und sonstiger Abgaben. Allyver übernimmt keine steuerliche Beratung und haftet nicht für steuerliche Versäumnisse des Händlers.
4.8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Händler kann gegen Forderungen von Allyver nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen (§§ 387 ff. BGB). Ein Zurückbehaltungsrecht des Händlers (§ 273 BGB) besteht nur, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Pflichten der Händler
5.1 Alleinige Verantwortung des Händlers
Der Händler ist allein und ausschließlich verantwortlich für:
• Sämtliche Produktdaten, Beschreibungen, Bilder, Preise und deren Richtigkeit (§ 434 BGB, § 5 UWG)
• Die Einhaltung aller gesetzlichen Kennzeichnungspflichten (LMIV, CE-Kennzeichnung, TextilKennzG, ElektroG, VerpackG)
• Die Einhaltung sämtlicher steuerlicher Vorschriften (UStG, EStG, GewStG, AO)
• Die Erstellung und Bereitstellung rechtskonformer Impressumsangaben gemäß § 5 TMG und Datenschutzerklärungen gemäß Art. 13, 14 DSGVO
• Die Einhaltung des gesetzlichen Widerrufsrechts (§§ 312g, 355 ff. BGB), der Widerrufsbelehrung und der Gewährleistungsvorschriften (§§ 434 ff. BGB)
• Die Einhaltung des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) und aller Produktsicherheitsvorschriften (ProdSG)
• Die vollständige und fristgerechte Bearbeitung von Reklamationen (§ 439 BGB), Rücksendungen und Erstattungen
• Versand, Lieferung, Terminvereinbarung und deren fristgerechte Erfüllung (§ 433 Abs. 1 BGB)
• Die Qualität, Sicherheit und Rechtskonformität aller angebotenen Produkte und Dienstleistungen
• Die Einhaltung aller Hygiene- und Lebensmittelvorschriften (LFGB, LMHV, EU-VO 852/2004) bei Gastronomie
• Die Einhaltung aller Beförderungsvorschriften (PBefG, FZV) und Versicherungspflichten (PflVG) bei Transport
• Die Einhaltung aller Miet- und Beherbergungsvorschriften (§§ 535 ff. BGB, BauO, Beherbergungsstättenverordnung) bei Unterkünften
• Die Einhaltung aller Veranstaltungsvorschriften (VStättVO) und Sicherheitsauflagen bei Events
• Die Einhaltung aller berufsrechtlichen Vorschriften, Zulassungsvoraussetzungen und Handwerksordnung (HwO) bei Dienstleistungen
• Die Einhaltung aller Urheber- (UrhG), Marken- (MarkenG) und sonstigen Schutzrechte bei eingestellten Inhalten
• Die Einhaltung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere §§ 3, 5, 5a UWG
• Die Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Unternehmens- und Kontaktdaten (vgl. § 3.2)
• Die Einhaltung der Preisangabenverordnung (PAngV), insbesondere Grundpreisangaben
• Die eigenständige rechtliche Absicherung seiner gesamten Geschäftstätigkeit
5.2 Fernabsatzrecht und Verbraucherschutz
Der Händler ist allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften des Fernabsatzrechts gemäß §§ 312 ff. BGB, insbesondere:
- Die vorvertraglichen Informationspflichten gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB
- Die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung gemäß §§ 355, 356 BGB und das Muster-Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB
- Die Bereitstellung der AGB, Datenschutzerklärung und Impressum des Händlers gemäß § 312i BGB
- Die Bestellbestätigung gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB
- Die Einhaltung der „Button-Lösung" gemäß § 312j Abs. 3 BGB
Allyver ist in keiner Weise verpflichtet, diese Pflichten für den Händler zu erfüllen oder deren Einhaltung zu kontrollieren.
5.3 Unzulässige Inhalte und Handlungen
Dem Händler ist es untersagt:
- Falsche, irreführende oder unvollständige Angaben zu Produkten oder Dienstleistungen zu machen (§ 5 UWG)
- Rechtswidrige, jugendgefährdende (JuSchG), diskriminierende (AGG) oder anderweitig anstößige Inhalte einzustellen
- Urheberrechtlich geschütztes Material ohne Berechtigung zu verwenden (§§ 97 ff. UrhG)
- Die Plattform für Betrug (§ 263 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Hehlerei (§ 259 StGB) oder sonstige rechtswidrige Zwecke zu nutzen
- Die technische Infrastruktur der Plattform zu manipulieren, zu überlasten oder zu kompromittieren (§ 303a, 303b StGB)
- Preise künstlich zu manipulieren oder unlautere Geschäftspraktiken gemäß §§ 3, 4 UWG anzuwenden
- Bewertungen oder Rezensionen zu fälschen oder zu kaufen
- Kunden außerhalb der Plattform abzuwerben, um Provisionen gemäß § 4 zu umgehen (vgl. § 5.4)
- Mehrere Konten ohne Genehmigung von Allyver zu erstellen
- Automatisierte Zugriffe (Bots, Scraping, Crawling) ohne schriftliche Genehmigung durchzuführen
5.4 Provisionsumgehungsverbot und Vertragsstrafe
Provisionsumgehung: Es ist dem Händler ausdrücklich untersagt, Kunden, die über die Plattform auf den Händler aufmerksam geworden sind, außerhalb der Plattform zu bedienen, um die Zahlung der Provision gemäß § 4.2 zu umgehen. Dies umfasst insbesondere die Weitergabe persönlicher Kontaktdaten zum Zwecke der Direktabwicklung, die Aufforderung an Kunden zur direkten Bestellung und das Anbieten günstigerer Preise außerhalb der Plattform für Kunden, die über Allyver akquiriert wurden.
Bei nachgewiesener Provisionsumgehung ist Allyver berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Betrags der umgangenen Provision, mindestens jedoch 500,00 € pro Verstoß geltend zu machen (§ 339 BGB). Das Recht auf weitergehenden Schadensersatz bleibt unberührt (§ 340 Abs. 2 BGB). Allyver ist ferner berechtigt, das Konto des Händlers gemäß § 3.4 fristlos zu sperren.
5.5 Freistellung
Der Händler stellt Allyver, dessen Geschäftsführer, Mitarbeiter, Vertreter und verbundene Unternehmen vollumfänglich und unwiderruflich von sämtlichen Ansprüchen, Klagen, Verlusten, Schäden, Bußgeldern, Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten gemäß RVG) frei, die durch oder im Zusammenhang mit folgenden Umständen entstehen:
- Vom Händler eingestellte Produkte, Dienstleistungen, Texte, Bilder oder sonstige Inhalte
- Verstöße des Händlers gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen, Gerichtsentscheidungen oder diese AGB
- Fehlverhalten, Nachlässigkeit oder Pflichtverletzungen des Händlers gegenüber Kunden oder Dritten
- Ansprüche Dritter aus Verletzung von Urheber- (UrhG), Marken- (MarkenG), Patent- (PatG), Geschmacksmuster- (GeschmMG) oder sonstigen Schutzrechten
- Steuerliche Versäumnisse, Fehldeklarationen oder Nachforderungen des Finanzamts gegenüber dem Händler
- Mängel, Schäden, Personenschäden oder Unfälle im Zusammenhang mit den Produkten oder Dienstleistungen des Händlers (ProdHaftG)
- Verstöße gegen Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG) bei der Verarbeitung von Kundendaten durch den Händler
- Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände (§ 8 UWG, § 3 UKlaG)
- Behördliche Maßnahmen (Bußgelder, Untersagungsverfügungen, Rückrufe) aufgrund des Verhaltens des Händlers
Die Freistellungspflicht umfasst auch die Erstattung aller Kosten, die Allyver für die Rechtsverteidigung gegen die vorgenannten Ansprüche aufwenden muss. Der Händler ist verpflichtet, Allyver bei der Abwehr solcher Ansprüche aktiv zu unterstützen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen unverzüglich bereitzustellen.
§ 6 Support und Kontrolle
6.1 Plattform-Support
Allyver stellt den Händlern ein Support-System über die Plattform (Ticketsystem) zur Verfügung. Der Support umfasst ausschließlich technische Hilfestellungen zur Nutzung der Plattform. Allyver bietet ausdrücklich keine Rechtsberatung (RDG), keine steuerliche Beratung (StBerG) und keine Beratung zu den Geschäftstätigkeiten der Händler. Allyver haftet nicht für Auskünfte, Empfehlungen oder Hinweise, die im Rahmen des Supports gegeben werden. Support-Anfragen werden nach bestem Wissen bearbeitet; ein Anspruch auf bestimmte Antwortzeiten oder Ergebnisse besteht nicht.
6.2 Kontrolle und Genehmigung (Approval-Prozess)
Allyver kontrolliert sämtliche Änderungen, die Händler an ihren Profilen, Produkten, Dienstleistungen, Preisen und sonstigen Inhalten vornehmen, bevor diese auf der Plattform veröffentlicht werden. Änderungen unterliegen einem Genehmigungsverfahren (Approval-Prozess). Allyver ist berechtigt, Änderungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zur Überarbeitung zurückzuweisen. Der Händler hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitungszeit.
Wichtiger Hinweis: Trotz dieser Kontrollmöglichkeit übernimmt Allyver keinerlei Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Händler-Inhalte. Die Kontrolle dient ausschließlich der Qualitätssicherung der Plattform und begründet keine Prüfpflicht oder Haftung seitens Allyver (vgl. § 9).
6.3 Keine Beratungspflicht
Allyver ist nicht verpflichtet, Händler über rechtliche Anforderungen, Gesetzesänderungen, Rechtsprechungsänderungen, behördliche Verfügungen oder branchenspezifische Vorschriften zu informieren. Der Händler ist selbst und allein dafür verantwortlich, sich über die für seine Geschäftstätigkeit geltenden Vorschriften zu informieren und diese fortlaufend einzuhalten. Eine etwaige Information durch Allyver erfolgt rein freiwillig und ohne Gewähr.
§ 7 Zahlungsabwicklung über Stripe Connect
7.1 Zahlungsdienstleister
Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Payments Europe Ltd., The One Building, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland (nachfolgend „Stripe") in direkter Zusammenarbeit mit dem Händler. Allyver erwirbt zu keinem Zeitpunkt Eigentum am Kaufpreis oder an sonstigen Zahlungen der Kunden. Allyver ist kein Zahlungsinstitut im Sinne des ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz). Für die Nutzung von Stripe gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stripe (Stripe Connected Account Agreement).
7.2 Technische Vermittlung
Der Kunde zahlt technisch über die Plattform im Auftrag und auf Rechnung des Händlers (§ 675 BGB). Allyver agiert dabei nicht als Verkäufer (§ 433 BGB), Kommissionär (§§ 383 ff. HGB), Treuhänder, Zahlungsdienstleister (ZAG) oder Inkassounternehmen (RDG), sondern ausschließlich als vermittelnder technischer Dienstleister im Rahmen der Stripe Connect Plattform.
7.3 Verzögerte Auszahlung (7-Tage-Delayed-Payout)
Stripe nimmt Auszahlungen an den Händler verzögert vor. Die Auszahlung erfolgt frühestens 7 Tage nach erfolgreicher Zahlung durch den Kunden. Diese Verzögerung dient der Bearbeitung von Disputes, Chargebacks und möglichen Betrugsfällen. Allyver hat keinen Einfluss auf die genaue Dauer der Auszahlung durch Stripe und haftet nicht für Verzögerungen seitens Stripe.
7.4 Einbehaltung von Gebühren
Der Händler stimmt ausdrücklich zu, dass Allyver vor Auszahlung folgende Beträge vom Transaktionsbetrag einbehalten darf (Aufrechnungsvereinbarung gemäß § 387 BGB):
- Die Plattform-Provision gemäß § 4.2 dieser AGB (12 % bei provisionsbasierten Kategorien)
- Stripe-Transaktionsgebühren gemäß den jeweils gültigen Stripe-Konditionen
- Bei Chargeback anfallende Stripe-Gebühren, Strafgebühren und Verwaltungskosten
- Servicegebühren für Rücklastschriften, Bankdisputes und sonstige Zahlungsrückabwicklungen
- Offene Forderungen von Allyver gegen den Händler aus anderen Vertragsverhältnissen
7.5 Händler-Verantwortung bei Zahlungen
Der Händler trägt die volle und alleinige Verantwortung für sämtliche Chargebacks, Streitfälle (Disputes), Rückerstattungen, Rücklastschriften und rechtliche Ansprüche, die sich aus dem Kaufvertrag, der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden oder der Nutzung des Zahlungssystems ergeben. Allyver übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Der Händler ist verpflichtet, Allyver von sämtlichen Kosten und Schäden freizustellen, die durch Chargebacks, Disputes oder betrügerische Transaktionen des Händlers entstehen (vgl. § 5.5).
7.6 KYC/AML-Anforderungen
Verlangt Stripe zusätzliche Informationen zur Identitätsprüfung (KYC – Know Your Customer) gemäß § 10 GwG (Geldwäschegesetz) oder zur Geldwäscheprävention (AML – Anti Money Laundering), können Auszahlungen verzögert oder ausgesetzt werden, bis der Händler die erforderlichen Unterlagen bereitgestellt hat. Allyver hat keinen Einfluss auf diese gesetzlich vorgeschriebenen Prozesse und haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen oder Einschränkungen.
§ 8 Widerruf, Reklamation und Rückerstattung
8.1 Widerrufsrecht der Kunden gegenüber Händlern
Das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 ff. BGB wird ausschließlich durch den Händler gewährt und erfüllt. Der Händler ist verpflichtet, seine Kunden ordnungsgemäß und rechtzeitig über das Widerrufsrecht zu belehren (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB) und Widerrufe innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 355 Abs. 2 BGB: 14 Tage) gesetzeskonform zu bearbeiten. Allyver hat keine Pflicht zur Widerrufsbelehrung, Widerrufsabwicklung oder Rücknahme von Waren. Versäumt der Händler die ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, verlängert sich das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 3 BGB – auch hierfür haftet ausschließlich der Händler.
8.2 Widerrufsrecht des Händlers gegenüber Allyver
Der Händler ist in der Regel Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB steht dem Händler gegenüber Allyver daher grundsätzlich nicht zu. Soweit ein Händler ausnahmsweise als Verbraucher (§ 13 BGB) handeln sollte und das Widerrufsrecht nach § 312g BGB Anwendung findet, wird hiermit gemäß § 356 Abs. 4 Nr. 2 BGB darauf hingewiesen, dass das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen erlischt, wenn Allyver die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Händler der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hat.
8.3 Reklamationen und Gewährleistung
Alle Reklamationen, Mängelrügen (§§ 434, 437 BGB), Gewährleistungsansprüche und Erstattungsforderungen der Kunden sind ausschließlich und direkt an den Händler zu richten. Der Händler ist verpflichtet, diese innerhalb der gesetzlichen Fristen (§ 438 BGB: 2 Jahre Verjährungsfrist) zu bearbeiten. Allyver ist weder Ansprechpartner, Vermittler noch Verantwortlicher für Reklamationen zwischen Kunden und Händlern.
8.4 Technische Rückerstattungen
Allyver kann technische Rückerstattungen im Auftrag und auf ausdrückliche schriftliche Anweisung des Händlers über Stripe auslösen. Allyver übernimmt jedoch keine Prüfpflicht bezüglich der rechtlichen Berechtigung der Rückerstattung. Die Entscheidung über Rückerstattungen obliegt ausschließlich dem Händler. Bereits einbehaltene Provisionen gemäß § 4.2 werden bei Rückerstattungen grundsätzlich nicht erstattet, es sei denn, die Transaktion wird vollständig storniert.
§ 9 Haftung und Haftungsausschluss
9.1 Grundsätzlicher Haftungsausschluss
Allyver haftet als technischer Plattformbetreiber (§ 2 TMG) ausdrücklich nicht für:
• Inhalte, Produkte, Dienstleistungen oder sonstige Angebote der Händler (§ 10 TMG – keine Haftung für fremde Informationen)
• Die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Mangelfreiheit oder Verfügbarkeit der von Händlern angebotenen Leistungen
• Die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Rechtmäßigkeit der von Händlern eingestellten Informationen
• Lieferungen, Lieferverzögerungen, Lieferausfälle, Transportschäden oder Nichterfüllung durch den Händler
• Kommunikation, Vereinbarungen, Zusagen oder Streitigkeiten zwischen Händlern und Kunden
• Sach- oder Personenschäden, die Kunden durch Produkte oder Dienstleistungen der Händler erleiden (ProdHaftG)
• Datenverlust, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder sonstige mittelbare oder Folgeschäden
• Ausfälle, Störungen, Fehler oder Sicherheitslücken der Plattform, der Server oder der technischen Infrastruktur
• Ausfälle oder Fehler von Drittanbietern (insbesondere Stripe, Cloud-Hosting, CDN, E-Mail-Provider, DNS-Provider)
• Schäden durch unbefugten Zugriff auf Nutzerkonten, Passwortmissbrauch oder Identitätsdiebstahl
• Schäden durch höhere Gewalt (§ 275 Abs. 1 BGB), Cyberangriffe, DDoS-Attacken, Pandemien oder andere außergewöhnliche Ereignisse
• Steuerliche, rechtliche, regulatorische oder behördliche Konsequenzen der Geschäftstätigkeit der Händler
• Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, die sich aus den Inhalten oder Handlungen der Händler ergeben
• Die Verletzung von Rechten Dritter (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht) durch die Händler
• Vermögensschäden durch Chargebacks, Disputes oder betrügerische Transaktionen (vgl. § 7.5)
9.2 Haftungsbeschränkung gemäß §§ 276, 278 BGB
Die Haftung von Allyver für leichte Fahrlässigkeit wird vollumfänglich ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 276 Abs. 1 BGB) sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (§ 253 BGB) bleibt unberührt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) bleibt ebenfalls unberührt, soweit Allyver Hersteller im Sinne des ProdHaftG wäre (was regelmäßig nicht der Fall ist).
9.3 Keine Haftung für Drittanbieter
Allyver haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen, Fehler, Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle von Drittanbieterdiensten, die in die Plattform integriert sind oder von der Plattform genutzt werden, einschließlich aber nicht beschränkt auf: Zahlungsdienstleister (Stripe), Cloud-Hosting-Anbieter, Content Delivery Networks (CDN), E-Mail-Zustelldienste, SMS-Gateways, Kartendienste, Analyse-Tools und sonstige externe APIs. Die Nutzung dieser Drittanbieterdienste erfolgt auf eigene Gefahr des Händlers und unterliegt den jeweiligen Nutzungsbedingungen des Drittanbieters.
9.4 Maximale Haftungshöhe
Die Gesamthaftung von Allyver gegenüber einem einzelnen Händler ist in jedem Fall – gleich aus welchem Rechtsgrund (Vertrag, Delikt, sonstiges) – auf den Betrag begrenzt, den der betroffene Händler in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis an Gebühren und Provisionen an Allyver gezahlt hat, maximal jedoch 500,00 € (fünfhundert Euro). Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln.
9.5 Verjährung
Schadensersatzansprüche des Händlers gegen Allyver, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des schadensbegründenden Ereignisses, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis (§ 199 BGB). Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 10 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
10.1 Einräumung von Nutzungsrechten durch den Händler
Der Händler räumt Allyver gemäß §§ 31 ff. UrhG ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich auf die Dauer des Vertragsverhältnisses beschränktes, unwiderrufliches und unterlizenzierbareres Nutzungsrecht an allen vom Händler hochgeladenen Inhalten (Produktbilder, Logos, Texte, Videos, Dokumente und sonstige Medien) ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere:
- Die Darstellung, Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung auf der Plattform und in der App (§ 19a UrhG)
- Die Verwendung in Marketing- und Werbematerialien von Allyver (online und offline)
- Die Anpassung und Bearbeitung für die technische Darstellung (Größenanpassung, Komprimierung, Formatkonvertierung)
- Die Nutzung für statistische Auswertungen und Analysezwecke
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht nach Ablauf der Löschfrist gemäß § 12.5.
10.2 Garantie des Händlers
Der Händler garantiert und sichert zu, dass er über alle erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken-, Design- und Persönlichkeitsrechte) an den von ihm eingestellten Inhalten verfügt und dass durch deren Nutzung gemäß § 10.1 keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Händler stellt Allyver insoweit gemäß § 5.5 frei.
10.3 Geistiges Eigentum von Allyver
Alle Rechte an der Plattform, deren Quellcode, Design, Datenbanken, Software, Algorithmen, Marken (insbesondere „Allyver"), Logos, Grafiken und sonstigen Inhalten von Allyver verbleiben ausschließlich bei Allyver und sind durch das Urheberrecht (UrhG), Markenrecht (MarkenG), Datenbankherstellerrecht (§§ 87a ff. UrhG) und sonstige Schutzrechte geschützt. Dem Händler wird lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertragsverhältnisses eingeräumt. Dem Händler ist es untersagt, die Plattform oder Teile davon zu kopieren, zu dekompilieren, rückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu modifizieren oder anderweitig unbefugt zu nutzen (§ 69c UrhG).
§ 11 Datenschutz
11.1 Datenverarbeitung durch Allyver
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Allyver erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, EU-VO 2016/679) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details zur Datenverarbeitung durch Allyver, insbesondere zu Rechtsgrundlagen (Art. 6 DSGVO), Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten (Art. 15–22 DSGVO) finden sich in der separaten Datenschutzerklärung.
11.2 Datenverarbeitung durch den Händler
Der Händler ist eigenverantwortlicher Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die datenschutzkonforme Verarbeitung der Kundendaten, die er über die Plattform erhält. Der Händler ist insbesondere verpflichtet:
- Eine eigene, rechtskonformeWettbewerbsDatenschutzerklärung gemäß Art. 13, 14 DSGVO bereitzustellen
- Kundendaten nur für den Zweck der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) zu verarbeiten
- Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zu treffen
- Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Datenübertragbarkeit) gemäß Art. 15–22 DSGVO zu gewährleisten
- Datenschutzverletzungen gemäß Art. 33 DSGVO innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden
- Allyver unverzüglich zu informieren, wenn eine Datenschutzverletzung auch die Plattform oder andere Nutzer betreffen könnte
Allyver haftet nicht für Datenschutzverstöße des Händlers. Der Händler stellt Allyver von sämtlichen Ansprüchen Dritter, Bußgeldern (Art. 83 DSGVO) und Kosten frei, die aus Datenschutzverstößen des Händlers resultieren (vgl. § 5.5).
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
12.1 Vertragsbeginn
Der Vertrag zwischen Allyver und dem Händler kommt gemäß §§ 145 ff. BGB mit der erfolgreichen Registrierung und Freischaltung des Händlerkontos auf der Plattform zustande. Die Freischaltung liegt im alleinigen Ermessen von Allyver (vgl. § 3.3).
12.2 Vertragslaufzeit
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungsperioden. Jede Abrechnungsperiode beginnt am Tag der Aktivierung der jeweiligen Kategorie gemäß § 2.2 und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern der Vertrag nicht fristgerecht gemäß § 12.3 gekündigt wird.
12.3 Kündigungsfrist
Die Kündigung ist für beide Seiten mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode möglich (ordentliche Kündigung). Die Kündigung muss in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (per E-Mail an info@allyver.com oder über die Kündigungsfunktion der Plattform). Der Zugang der Kündigung ist maßgeblich (§ 130 BGB). Eine Kündigung per Telefon ist nicht wirksam. Allyver wird den Eingang der Kündigung innerhalb von 5 Werktagen bestätigen.
12.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Allyver insbesondere vor bei:
- Schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB trotz Abmahnung
- Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz schriftlicher Mahnung gemäß § 286 Abs. 1 BGB
- Rechtswidrigem Verhalten des Händlers, insbesondere Straftaten (§§ 263, 261, 259 StGB)
- Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Händlers (§§ 13, 14 InsO) oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (§ 802c ZPO, § 284 AO)
- Begründetem Verdacht auf Betrug, Manipulation oder Provisionsumgehung gemäß § 5.4
- Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Händlers, die die Erfüllung der Zahlungspflichten gefährdet
- Widerruf oder Entzug einer für die Geschäftstätigkeit des Händlers erforderlichen behördlichen Genehmigung
Vor einer außerordentlichen Kündigung ist dem Händler – sofern nach den Umständen zumutbar – eine angemessene Frist zur Behebung des wichtigen Grundes zu setzen (§ 314 Abs. 2 BGB), es sei denn, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ist Allyver auch unter Berücksichtigung aller Umstände nicht zumutbar.
12.5 Folgen der Kündigung
Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund:
- Werden alle zum Zeitpunkt der Kündigung offenen Transaktionen noch ordnungsgemäß abgewickelt
- Werden sämtliche ausstehenden Provisionen (§ 4.2) und Gebühren (§ 4.3) sofort fällig und eingezogen
- Wird der Online-Shop bzw. das Profil des Händlers deaktiviert und nach Ablauf von 30 Kalendertagen endgültig gelöscht
- Werden vom Händler hochgeladene Inhalte (§ 10.1) nach Ablauf von 30 Kalendertagen endgültig gelöscht
- Erlöschen alle dem Händler eingeräumten Nutzungsrechte an der Plattform (§ 10.3)
- Bleiben die Freistellungspflichten gemäß § 5.5 über die Vertragsbeendigung hinaus bestehen (nachwirkende Pflicht)
- Bleibt die Vertraulichkeitspflicht gemäß § 15 über die Vertragsbeendigung hinaus bestehen
- Bleiben gesetzliche Aufbewahrungspflichten gemäß § 147 AO (10 Jahre für Buchungsbelege) und § 257 HGB unberührt
Der Händler ist verpflichtet, vor Ablauf der 30-tägigen Löschfrist eigenständig Sicherungskopien seiner Daten, Inhalte und Bestellinformationen zu erstellen. Allyver haftet nicht für den Verlust von Daten nach Ablauf der Löschfrist.
§ 13 Änderung der AGB
13.1 Änderungsrecht
Allyver ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, neue technische Entwicklungen, Erweiterungen des Leistungsumfangs oder sonstige sachliche Gründe erforderlich oder zweckmäßig ist. Änderungen werden den registrierten Händlern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder über die Plattform in Textform (§ 126b BGB) mitgeteilt.
13.2 Zustimmung durch Schweigen
Widerspricht der Händler den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als akzeptiert (§ 308 Nr. 5 BGB – fingierte Erklärung). Auf diese Rechtsfolge und die Bedeutung des Fristablaufs wird in der Mitteilung gesondert und drucktechnisch hervorgehoben hingewiesen. Bei fristgerechtem Widerspruch ist Allyver berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB ordentlich zu kündigen.
13.3 Versionierung
Die jeweils gültige Fassung der AGB ist jederzeit auf der Plattform unter allyver.com/agb einsehbar und abrufbar. Frühere Fassungen werden mit Angabe des jeweiligen Gültigkeitszeitraums archiviert. Der Händler kann die zum Zeitpunkt seiner Registrierung gültige Fassung sowie alle späteren Änderungen jederzeit einsehen.
§ 14 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
14.1 Geheimhaltungspflicht
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG (Geschäftsgeheimnisgesetz), technische Informationen, Geschäftsstrategien, Kundendaten, Umsatzzahlen, Preiskalkulationen, Algorithmen und interne Prozesse.
14.2 Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einem Verstoß gegen diese AGB beruht, (b) dem Empfänger bei Offenlegung bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden, oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung, behördlicher Anordnung oder Gerichtsentscheidung offengelegt werden müssen.
14.3 Fortgeltung
Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
§ 15 Vertragsübertragung
15.1 Übertragung durch Allyver
Allyver ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Händler ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen (§ 15 AktG) oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen, insbesondere im Falle einer Umstrukturierung, Verschmelzung, Spaltung oder eines Betriebsübergangs. Der Händler wird über eine solche Übertragung in Textform informiert.
15.2 Abtretungsverbot des Händlers
Der Händler darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit Allyver nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Allyver an Dritte abtreten, übertragen oder verpfänden (§§ 398, 399 BGB). Zuwiderhandlungen sind gemäß § 399 Alt. 2 BGB unwirksam.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG, BGBl. 1989 II S. 586) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts (Art. 3 ff. EGBGB, Rom I-VO).
16.2 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Vertragsverhältnis zwischen Allyver und dem Händler ist Villingen-Schwenningen, sofern der Händler Kaufmann im Sinne des HGB (§§ 1 ff. HGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 Abs. 1 ZPO). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände (§§ 12 ff. ZPO).
16.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt (§ 306 Abs. 1 BGB). An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB). Ist eine solche nicht vorhanden, tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
16.4 Schriftformerfordernis
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für den Verzicht auf das Textformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
16.5 Keine Verzichtswirkung
Unterlässt Allyver die Geltendmachung eines Rechts aus diesen AGB oder duldet Allyver ein vertragswidriges Verhalten des Händlers, so begründet dies keinen Verzicht auf das betreffende Recht und kein Einverständnis mit dem vertragswidrigen Verhalten (§ 242 BGB). Die Nichtausübung eines Rechts in einem Einzelfall berührt nicht das Recht zur zukünftigen Geltendmachung.
16.6 Vollständigkeit
Diese AGB zusammen mit der Datenschutzerklärung und ggf. individuell vereinbarten Zusatzvereinbarungen stellen die vollständige Vereinbarung zwischen Allyver und dem Händler hinsichtlich des Gegenstands dieser AGB dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Zusicherungen und Absprachen.
16.7 Online-Streitbeilegung (EU-OS)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Allyver ist gemäß § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Letzte Aktualisierung:
Februar 2026
Diese AGB gelten für alle Kategorien der Allyver Plattform:
12 % Provision (Produkte, Restaurant) bzw. 12,00 €/Monat (Inserate, Transport, Unterkünfte, Events, Dienstleistungen).